Wegen Trauerfall vorübergehend geschlossen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für eine faire, partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Allen Aufträgen widmen wir uns mit größter Sorgfalt und Korrektheit. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der § 652 ff des BGB und unter Beachtung der Grundsätze eines ordentlichen Kaufmanns. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermeidung von Unstimmigkeiten zugrunde.
 
1. Maklervertrag
Der Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposé und seiner Bedingungen zustande.
 
2. Angebot, Vertraulichkeit
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Alle Angebote und Informationen, aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages hervorgeht, sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Solimus Immobilien GmbH an Dritte weitergegeben werden. Die unbefugte Weitergabe verpflichtet den Weitergebenden "unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruches" zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Courtage.
 
3. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.
 
4. Entstehen des Provisionsanspruches, Fälligkeit
Unser Provisionsanspruch ist verdient mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. eines Miet- und/oder Pachtvertrages, welcher durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres ursächlichen oder mitursächlichen Nachweises zustande gekommen ist. Gleiches gilt bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem maklerseits unterbreiteten Angebot steht.
Ebenso besteht ein Provisionsanspruch, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. Sobald Verhandlungsparteien aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Über Gegenstand und Inhalt der Verhandlungen sind wir unverzüglich zu informieren.
Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung.
 
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen, oder für ein anderes Objekt des nachgewiesen Vertragspartners erfolgt, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft identisch ist, oder der wirtschaftliche Erfolg nur unwesentlich von unserem Angebot abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete bzw. Pacht oder umgekehrt; Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes (Wertgutachten des Gerichtes) beschafft haben, statt freihändiger Kauf). An Provision sind die bei Vertragsabschluss in dem jeweiligen Angebot aufgeführten Beträge zu zahlen.
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.
 
5. Höhe der Provision
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart, im Erfolgsfall an uns zu zahlen:
 
a) bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und Wohnungs- und/oder Teileigentum nach Objektbelegenheit in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vom Käufer und Verkäufer je 4,76%, im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5,95%, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Verbindlichkeiten, Belastungen, Nebenleistungen etc. der Immobilie gehören. 
 
b) bei Erbbaurechten je 4,76% von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes und etwa bestehenden Aufbauten.
 
c) bei Projekten, Bauverträgen, Generalübernehmerverträgen o.ä. von jeder Vertragsseite 4,76% (Berechnungsgrundlage wie unter a).
 
d) für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Buchstaben a-d) vom Berechtigten 1,19%, berechnet vom Verkehrswert des Objektes. 
 
e) bei Gewerbeobjekten bei Vermietung und Verpachtung bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Miete bis zu 5 Jahren 3,57 Monatsmieten, bei einer Gesamtlaufzeit von über 5 Jahren 4,76 Monatsmieten. Dem Mieter eingeräumte Optionen auf Laufzeitverlängerung werden wie Vertragslaufzeiten behandelt.
 
f) bei Wohnraum gilt eine Provision von 2,38 Monatsnettokaltmieten, zahlbar ausschließlich durch den Auftraggeber (Bestellerprinzip).
 
g) bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

6. Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
Sollte ein Vertragspartner von seinen Vertragsabsichten Abstand nehmen, sind wir davon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
 
7. Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt die Solimus Immobilien GmbH zum Ersatz Ihrer sachlichen und zeitlichen Aufwendungen.
 
8. Haftungsausschluss, Schadensersatz
Die von der Solimus Immobilien GmbH gemachten Angaben hinsichtlich der Angebote beruhen auf von Dritten erteilten Auskünften. Wir prüfen diese nicht. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte bzw. Angaben kann die Solimus Immobilien GmbH nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf- und vermietung bleiben vorbehalten. 
 
Im Übrigen haftet die Solimus Immobilien GmbH nur bei Vorsatz und grob fahrlässigem Verhalten. Bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Solimus Immobilien GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
 
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung begrenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. 
 
9.Verbraucherschlichtung, Information gemäß §36 VSBG
Die Firma Solimus Immobilien GmbH ist weder bereit noch verpflichtet an einem Sreitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
 
10. Schlussbestimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
Aufhebung, Änderung, Abweichung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dieses Schrifterfordernisses bedürfen der Schriftform.
 
Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. 
 
Widerrufsbelehrung für Verbraucher 
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Solimus Immobilien GmbH,  Buer-Gladbecker-Str. 10, 45894 Gelsenkirchen, Telefon: 0209-177 57 22, Telefax: 0209-120 60 51, E-Post (E-Mail): info@solimus-immobilien.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.  
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 
 
Folgen des Widerrufs 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
 
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn nicht unmittelbar nach Erhalt in eingeschriebener Form widersprochen wird. Die Aufnahme von Verbindungen zu den von uns nachgewiesenen Parteien gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn die Solimus Immobilien GmbH diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die Solimus Immobilien GmbH Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gelsenkirchen-Buer. Die Gerichtsstandsklausel richtet sich nur an gewerbliche Kunden.